Hier können Sie das Anmeldeformular für den Kurs BREEMA herunterladen.
Zielgruppe: Beschäftigte in Einrichtungen der Altenpflege, alle Berufsgruppen. Für „Zusätzliche Betreuungskräfte“ zur Nachschulung geeignet.
und so geht es
Hier auf den Button "PDF Breema herunterladen" klicken. Direkt danach startet der Download des PDF - das Dokument kann dann über die Funktion ausfüllen und unterschreiben von Adobe bearbeitet werden.
Hier auf den Button "PDF §43 SGB Inhouse&Online" klicken. Direkt danach startet der Download des PDF - das Dokument kann dann über die Funktion ausfüllen und unterschreiben von Adobe bearbeitet werden.
Hier finden Sie die Anmeldeformulare für die Seminarausschreibung §43B als Inhouseschulung oder als Onlineseminar sowie das Anmeldeformular für §43 SGB Qualifizierung/ Nachschulung. Alle Alltagsbegleiterinnen = zusätzlichen Betreuungskräfte = Betreuungskraft nach Paragraph 43b = Betreuungsassistentinnen, die ihre 160 Stunden Ausbildung abgeschlossen haben, müssen 1x jährlich zur 2-tägigen Pflicht-Nachschulung. Das andere Dokument ist eine 2-tägige Pflichtfortbildung/ Nachschulung (16 UE) nach Paragraph 43b SGB XI & Betreuungskräfte-RI Die Berechtigung als „Zusätzliche Betreuungskraft“ nach § 43b SGB XI zu arbeiten erlischt, wenn diese versäumt wird! Ihre Mitarbeitenden werden nach den Vorgaben der Betreuungskräfte-RI (Stand 23.11.2016) in Abstimmung mit Ihren einrichtungsspezifischen Themen qualifiziert.
und so geht es:
Hier auf den Button "§43 SGB Qual./Nachschulung" klicken. Direkt danach startet der Download des PDF - das Dokument kann dann über die Funktion ausfüllen und unterschreiben von Adobe bearbeitet werden.
Hier finden Sie die Anmeldeformulare für die Seminarausschreibung §87B als Inhouseschulung oder als Onlineseminar sowie das Anmeldeformular für §43 SGB Qualifizierung/ Nachschulung.
und so geht es
Hier auf den Button "PDF §87b Qual/Nachschulung" klicken. Direkt danach startet der Download des PDF - das Dokument kann dann über die Funktion ausfüllen und unterschreiben von Adobe bearbeitet werden.